Allgemeine Geschäftbedingungen der Pension Maren in Büsum
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein
Gastaufnahmevertrag zustanden gekommen.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für
die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen
Verpflichtungen daraus.
a) Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der
Bestellung bereitzustellen.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der
Bestellung des Zimmers zu bezahlen.
3. Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich
verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es
auf den Grund der Verhinderung ankommt. Hier 90% des Gesamtpreises.
Bis zu 60 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren.
4. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch
genommen Zimmer anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast unter der Ziff. 3
genannten Betrag zu bezahlen.
5. Der Gastgeber hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise.
6. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung
des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des
Betriebes zu erbringen sind.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.